
Die EU und das Recht auf Asyl
"Jeder hat das Recht, in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen" - so heißt es in Artikel 14 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen. Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) droht dieses Menschenrecht auszuhöhlen. Vorgesehen ist, dass Schutzsuchende schon an der EU-Außengrenzen gestoppt und in haftähnlichen Lagern mehrere Monate festgesetzt werden – darunter vulnerable Menschen, Familien, Kinder. Asylsuchende sollen in Drittländer ohne ausreichend Schutzstandards abgeschoben werden. Menschenrechtsorganisationen mahnen, dass die zunehmende Entrechtung Schutzsuchender Europa als Garant von Menschenrechten in Frage stellt.
Auch in Deutschland hat sich etwas verschoben. Die Grundrechte Geflüchteter werden offen...